Der Paukenschlag aus Braunschweig

Mit Beschluss vom 14. Oktober 2025 erklärte der Strafsenat des OLG Braunschweig die Schöffin ihres Amtes für enthoben. Grundlage war § 31a Niedersächsisches Justizgesetz, der sichtbare religiöse oder weltanschauliche Symbole für Personen mit richterlichen Aufgaben untersagt.
Die Richter sahen im Kopftuch einen Verstoß gegen das staatliche Neutralitätsgebot und werteten die Weigerung der Frau als „gröbliche Amtspflichtverletzung“ – eine Entscheidung, die die Justizlandschaft erschüttert. Wie es zu diesem Eklat kam, beleuchtet der nächste Abschnitt.
Hinter den Kulissen der Entscheidung

Bereits im Vorgespräch teilte die 34-Jährige mit, ihr Kopftuch im Saal keinesfalls abzulegen. Sie betonte, es sei Ausdruck ihres Glaubens, nicht eines politischen Statements. Das Landgericht stellte daraufhin den Antrag auf Amtsenthebung, dem das OLG folgte.
Damit wurde zum ersten Mal in Niedersachsen eine ehrenamtliche Richterin allein wegen eines religiösen Kleidungsstücks abgesetzt – ein Präzedenzfall, der die Frage aufwirft, ob ein einzelner Paragraph die Glaubensfreiheit beschneiden darf. Im nächsten Slide nehmen wir das Neutralitätsgebot genauer unter die Lupe.
Das Neutralitätsgebot im Brennglas

§ 31a NJG gilt seit 2023 und richtet sich an Berufs- und Laienrichter gleichermaßen. Er soll das Vertrauen der Bevölkerung in eine unparteiische Rechtsprechung sichern, indem sichtbare Symbole von Religion oder Weltanschauung untersagt werden.
Befürworter feiern das Gesetz als klaren Schutzwall gegen jede Art von Einflussnahme. Kritiker verweisen darauf, dass bereits die Europäische Menschenrechtskonvention ein „Kopftuchverbot“ für Richter nicht zwingend vorschreibt. Wer hat die überzeugenderen Argumente? Jetzt melden sich Politik und Parteien zu Wort.
Politische Fronten: Applaus und Empörung

Die CDU nennt das Urteil „folgerichtig“, die AfD spricht von einem „starken Signal für den Rechtsstaat“. Liberale Stimmen warnen hingegen vor einem „gefährlichen Dammbruch“ in Sachen Religionsfreiheit, während Grüne und Linke eine Reform des Gesetzes verlangen.
In den sozialen Medien trendet das Hashtag #SchöffinMitHijab, und binnen Stunden polarisiert das Thema das Land. Doch wie reagieren muslimische Verbände und Verfassungsjuristen? Genau das klären wir gleich.
Stimmen aus Zivilgesellschaft und Wissenschaft
Der Zentralrat der Muslime mahnt, das Urteil stelle Muslime unter Generalverdacht und gefährde ihre Teilhabe an der Rechtspflege. Verfassungsrechtler sehen zwar Spielraum für Neutralitätsregeln, warnen aber vor einer „Überdehnung“: Die Religionsfreiheit gemäß Grundgesetz Artikel 4 müsse stärker ins Gewicht fallen.
Mehrere NGOs prüfen jetzt, die Schöffin auf dem Weg einer Verfassungsbeschwerde zu unterstützen – und damit das Verbot nach Karlsruhe zu tragen. Ob sich der Fall damit erledigt? Noch nicht, denn der Ausblick zeigt, was die Entscheidung für künftige Schöffen bedeutet.




