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Arbeitsfrei an muslimischen Feiertagen? Grüne richten Forderung an Merz-Regierung.T

Mit einem 24-Punkte-Antrag wollen die Grünen muslimisches Leben in Deutschland stärken. Unter anderem soll die Freistellung an muslimischen Feiertagen rechtlich abgesichert werden.

Berlin – Sollten Muslime in Deutschland an hohen religiösen Feiertagen freihaben? Wenn es nach den Grünen im Bundestag geht, lautet die Antwort ja. Die Fraktion hat unter der Überschrift „Vielfältiges muslimisches Leben in Deutschland fördern“ 24 Forderungen an die Bundesregierung von Friedrich Merz (CDU) zusammengetragen, die man im Deutschen Bundestag zur Debatte stellen will. Islamfeindlichkeit ist nach Ansicht der Grünen ein „tief verankertes gesellschaftliches und strukturelles Problem“. Die Bundesregierung müsse deswegen aktiv werden, fordert die Fraktion. EIn Fokus liegt dabei auch auf Feiertagen.

Regierungsmitglieder und Abgeordnete sitzen im Plenum des Deutscher Bundestag nach der Abgabe der Regierungserklärung zum bevorstehenden EU-Gipfel

Die Grünen-Fraktion im Bundestag will mit einem Antrag muslimisches Leben in Deutschland sichtbarer machen. (Archivbild) © Carsten Koall/dpa

Denn zu den Forderungen zählt unter anderem eine andere Behandlung von muslimischen Feiertagen. Die Grünen fordern demnach, eine „Freistellung oder flexible Arbeitszeitgestaltung an islamischen Feiertagen“ rechtlich abzusichern. Das geht aus einem Antrag der Grünen-Fraktion vom 24. Februar hervor. In diesem heißt es unter Punkt 23: Man fordere die Bundesregierung dazu auf, „sich im Dialog mit Ländern, Kommunen, Tarifparteien und öffentlichen Arbeitgebern dafür einzusetzen, dass für muslimische Beschäftigte Regelungen geschaffen werden, die die Freistellung oder flexible Arbeitszeitgestaltung an islamischen Feiertagen (insbesondere ´Id al Fitr und ´Id al Adha als höchste islamische Feiertage) rechtlich absichert“.

Arbeitsfrei an muslimischen Feiertagen: Grüne wollen muslimisches Leben sichtbarer machen

Aus dem Antrag geht jedoch nicht hervor, wie die Grünen dieses Ziel erreichen wollen. Eine gesetzliche Sonderregelung könnte sich als schwierig erweisen, da die muslimischen Feiertage keine gesetzlichen Feiertage in Deutschland sind. Denkbar wären stattdessen flexible betriebliche Lösungen. „Muslimisches Leben sichtbar zu machen und institutionell zu verankern, bedeutet nicht nur, Diskriminierung abzubauen, sondern auch eine echte Teilhabe zu schaffen“, heißt es in der Begründung des Antrags weiter. „Dies geht nur mit möglichst vielen muslimischen Akteuren, die auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen.“ Unterzeichnet ist der Antrag von den Fraktionsvorsitzenden Britta Haßelmann und Katharina Dröge.

Neben der Frage islamischer Feiertage enthält der Antrag weitere weitreichende Forderungen. So sprechen sich die Grünen für einen verbesserten Schutz von Moscheen aus: „Geeignete Schutzmaßnahmen“ müssten „ausreichend finanziert werden“, und Sicherheitskräfte sollen Schulungen im Umgang mit Islamfeindlichkeit erhalten. Auch das Thema Kopftuch steht auf der Agenda: Verbote im öffentlichen Dienst sollen abgeschafft werden, da sie Teil von „Hürden im öffentlichen Dienst“ seien, die abgebaut werden müssten.

Grüne wollen muslimische Feiertage rechtlich absichern – Bundestagsdebatte im dritten Anlauf

Weiterer Schwerpunkt des Katalogs ist die institutionelle Förderung muslimischer Organisationen. Diese sollen langfristig staatlich unterstützt werden – allerdings nur, wenn sie „konkrete Transparenz- und Repräsentativitätskriterien erfüllen“. Muslimische Wohlfahrtsorganisationen seien bislang „nicht gleichberechtigt repräsentiert“ und müssten stärker eingebunden werden. Zudem fordern die Grünen den Ausbau islamischen Religionsunterrichts an staatlichen Schulen sowie ein verschärftes Diskriminierungsverbot auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt, unter anderem durch erleichterte Beweislastregeln und ein Verbandsklagerecht für Antidiskriminierungsstellen.

Zweimal stand das Thema bereits auf der Tagesordnung im Bundestag. Die Grünen zogen den Antrag jedoch doppelt wieder zurück. Laut Website des Bundestags war die erste Lesung sowohl am 6. als auch am 18. März geplant. Ein neuer Anlauf soll jetzt in der kommenden Woche unternommen werden. Grünen-Abgeordnete Lamya Kaddor, eine der Verfasserinnen des Antrags sagte gegenüber dem Tagesspiegel: „Zum Ende des Ramadans wollten wir vermeiden, dass dieses wichtige Thema im Trubel der Ramadan-Feiertage untergehen könnte.“ Der muslimische Fastenmonat endet am Donnerstag (19. März). In der Union vermutet man hingegen, die Grünen würden vor der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz nicht zu viel Aufmerksamkeit auf in der Gesellschaft kontrovers diskutierte Themen wie Kopftuchverbote und muslimische Feiertage legen. (Quellen: Deutscher Bundestag, Tagesspiegel) (fdu)

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