Ultimatum aus Brüssel: Die EU bereitet ein 300-seitiges Dossier vor, das darauf abzielt, Deutschlands größte linke Partei zu “eliminieren“!.VA
Die Europäische Union hat ein Verfahren eingeleitet, das auf ein Verbot der EU-Partei der Alternative für Deutschland hinauslaufen könnte. Die zuständige Behörde, die Authority for European Political Parties and Foundations, hat laut einem Bericht von Politico ein entsprechendes Verfahren gegen die Partei Europa der Souveränen Nationen eröffnet. Dieser Zusammenschluss, der im EU-Parlament als ESN-Fraktion bekannt ist, könnte seinen Status als Partei verlieren.

Hintergrund des Verfahrens ist eine erst seit Dezember geltende Regelung, die europäische Parteien zur Einhaltung der EU-Grundwerte verpflichtet. Die Parteienaufsicht wirft der ESN Verstöße gegen diese in den EU-Verträgen verankerten Grundwerte vor. Konkret soll es um Äußerungen gegen Massenmigration, gegen Juden und Israel sowie gegen Roma gehen. Auch Kritik an der sogenannten Blablabla-Bewegung und die Forderung nach Immigration werden genannt. Zudem werde Homosexualität mit Pädophilie in Verbindung gebracht, so der Vorwurf.
Die AfD gehört diesem Bündnis neben Parteien aus Bulgarien, Frankreich, Polen, Tschechien, Ungarn, den Niederlanden und der Slowakei an. Ein Thüringer AfD-Politiker, der im Bild zu sehen ist, leitet die ESN-Fraktion als Vorsitzender. Seine Partei, die AfD, wird als Hauptgrund für das eingeleitete Verfahren genannt. Sollte am Ende des Verfahrens die Aberkennung des Status als Partei stehen, käme dies einem Verbot gleich.

Die APPF hat ein 300-seitiges Dokument zur ESN erstellt. Laut Politico enthält es Gerichtsurteile, Screenshots sowie Social-Media-Beiträge von Europaabgeordneten und nationalen Parteivertretern. Bisher erhält die ESN über die EU-Finanzierung zwei Millionen Euro jährlich. Dieses Geld würde im Falle der Aberkennung des Parteistatus nicht mehr gezahlt werden. Ziel sei es, die finanzielle Unterstützung der Partei massiv zu beeinträchtigen.
Der AfD-Europaabgeordnete Alexander Sell erklärte, dass seiner Partei das Dokument nicht vorliege. Er sagte wörtlich: „So, dass wir die gegen uns vorgebrachten Vorwürfe nicht kennen.“ Aus seiner Sicht seien die Vorwürfe politisch motiviert. Er sei überzeugt, dass Parteienverbote weder auf europäischer noch auf nationaler Ebene mit den Prinzipien demokratischer Willensbildung vereinbar seien.

Die Diskussion um ein Verbot der AfD war in den letzten Monaten des Jahres ruhiger geworden. In den letzten Tagen und Wochen, in denen die Umfragewerte für die AfD in Sachsen-Anhalt bei 41 bis 42 Prozent und auf Bundesebene bei 29 Prozent liegen, ist die Debatte jedoch wieder aufgeflammt. Das Verfahren auf EU-Ebene wird als neuer Anlauf gewertet, die Partei zu schwächen. Die Vorgehensweise ähnelt aus Sicht der Beobachter einem früheren Fall, bei dem ein Magazin als Verein eingestuft wurde, was ein leichteres Verbot ermöglichte.
Die APPF verweist in ihrem Vorgehen auch auf die Einstufung der AfD durch den deutschen Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch beziehungsweise als Verdachtsfall. Dabei wird ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln erwähnt, das eine entsprechende Einstufung stoppte. Für April 2027 wird voraussichtlich ein Urteil erwartet. Die APPF weist darauf hin, dass die Richter verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich des Parteiprogramms festgehalten haben sollen.

Die Entwicklung könnte auch zu Unmut bei den anderen Mitgliedsparteien der ESN führen. Diese könnten sich gezwungen sehen, sich von der AfD zu distanzieren, um zu verhindern, dass die gesamte Partei Europa der Souveränen Nationen ihren Status verliert und die damit verbundenen finanziellen Mittel gestrichen werden. Ein möglicher Ausschluss der AfD aus dem Bündnis wird als eine Option betrachtet, um dem Verfahren zuvorzukommen. Derzeit ist offen, wie die beteiligten Parteien reagieren werden.

Das Ganze ist ein weiterer Schritt in einer Reihe von Auseinandersetzungen um die politische Ausrichtung der AfD. Die Vorwürfe der Parteienaufsicht stützen sich auf konkrete Äußerungen und Beiträge, die als Verstoß gegen die EU-Grundwerte gewertet werden. Die betroffene Partei bestreitet die Vorwürfe und kritisiert das Verfahren als undemokratisch. Der Ausgang des Verfahrens bleibt abzuwarten.
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